Was ist die „Fachkraft für Rauchwarnmelder“?

 

Die aktuelle Fassung der DIN 14676 gibt Empfehlungen für den Nachweis der Kompetenz von Dienstleistungserbringern, die die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern durchführen.

 

In Anlehnung an Artikel 26 der EG-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.
  • Es wird empfohlen, Dienstleister mit Fachkräften für Rauchwarnmelder für Planung, Einbau und Instandhaltung zu beauftragen.

Im Anhang zur DIN 14676:2012 sind die Mindestvoraussetzung und Prüfungsinhalte für die Fachkraft für Rauchwarnmelder genannt:

 

Mindestvoraussetzung:

  •  technisches Grundverständnis

 Prüfungsinhalte der schriftlichen Prüfung:

  • Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern im Allgemeinen,
  • Kenntnisse der Inhalte DIN 14676 sowie der DIN EN 14604,
  • Kenntnisse über das Verhalten von Brandrauch,
  • Kenntnisse über die verwendeten Rauchwarnmelder.

Für Personen, die an der Prüfung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder teilnehmen und diese nach der Prüfungsordnung bestehen, dürfen bestimmte Anbieter von Seminaren ein Zertifikat mit dem Q-Label des Forum Brandrauchprävention e.V. ausstellen. Unternehmen, die mindestens eine Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder fest angestellt haben, dürfen während der Gültigkeit des Zertifikats das Q-Label zu Marketingzwecken verwenden.